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Steuern + Recht | Erbrecht
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Sozialversicherungsstatus
Wenn ein Ehepartner stirbt, gibt es gesetzlich ganz genaue Regelungen zur Erbschaft - sofern kein Testament aufgesetzt wurde. Und wenn sich ein Paar bereits getrennt hat und der Ex-Partner während des Trennungsjahres stirbt? Der Überlebende wird nicht zwangsläufig von der Erbschaft ausgeschlossen. So lange die Ehe besteht, steht dem Partner in jedem Fall ein Pflichtteil zu. Wenn ein Ehepartner nicht will, dass der andere erbt, muss er ein entsprechendes Testament oder einen Erbvertrag vereinbaren. Ein gemeinsames Testament kann im Zuge einer Trennung widerrufen werden. Das muss notariell beglaubigt und danach ein neues Testament angefertigt werden. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Gatte verliert sein Erbrecht nur, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für die Scheidunggegeben waren und diese schon beantragt war oder ihr zugestimmt wurde. Die Voraussetzungen für die Scheidung sind gegeben, wenn die Eheleute beim Tod des Partners schon ein Jahr getrennt leben und die Beziehung zerrüttet ist. Nach Abschluss der Scheidung hat der überlebende Ehegatte grundsätzlich kein Erbrecht mehr. Hat ein Ehepartner den anderen bei einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigten eingesetzt, muss die Versicherung nach dem Tod auch an den geschiedenen Ehepartner auszahlen. Diese Bezugs- berechtigung muss also gesondert widerrufen werden. Wer vermeiden will, dass der oder die Ex etwas erbt, sollte auch mögliche Kinder berücksichtigen. Stirbt nach dem Ehepartner etwa zuerst das Kind, und hat es keine eigenen Nachkommen, erbt der geschiedene Partner letztendlich doch.
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