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Liquidität für den Mittelstand

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- oder, oder, oder .... ...
- Abwehr von Haftungsbescheiden etc.
-
Verhandlungen mit der Behörde nach Bedarf
- evtl. Erstellung von Jahressteuererklärungen
- evtl. Einlegung von Rechtsbehelfen (Einspruch / Klage etc.)
- evtl. Abwehr von Zwangsmaßnahmen
-
evtl. Erstellung von bisher nicht eingereichten Erklärungen
- rückständige Buchführungen für vergangene Jahre
-
Steuerrückstände aufgrund von Steuerschätzungen
Probleme mit dem Finanzamt ?
Wir empfehlen Ihnen ein
 
"liquiditätswirksames" Verhandeln

 
mit den zuständigen Mitarbeitern Ihres Finanzamtes. Aber nur mit Unterstützung eines kompetenten Steuer- beraters, Wirtschafts- prüfers oder Fach- anwaltes für Steuerrecht.

 
Das muss nicht unbedingt Ihr eigener Berater sein. Oft ist es sinnvoll, für einzelne Aufgaben einen sach- kundigen Dritten einzuschalten.
 
Der hat womöglich weniger "Manschetten" vor oder Interessen- kollisionen mit Ihrem Finanzamt.
Wir führen selbst keine Steuer- und Rechtsberatung durch, sondern vermitteln an Kooperationspartner.
Unsere Kooperationspartner sind versierte Praktiker. Sie verstehen etwas von Mandanten-
Betreuung.
Sollen wir für Sie "auf Suche" gehen ?
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